Rechtsanwalt Hans G. Keitel
Beratung in allen Fragen des Wirtschaftsrecht:
Kreditsicherungsrecht und Bankrecht
Gesellschaftsrecht(Gründung, Gesellschafterstreitigkeiten)
Insolvenzrecht
Vertragsrecht
familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen insbesondere in Verbindung mit gesellschaftsrechtlichen Aspekten
Bau- und Immobilienrecht
spezielles interdisziplinäres Know-How:
rechtliche Gestaltung von Immobilienfonds
Unternehmensnachfolge
Rating-Advisory
Generierung von Eigenkapitalinnovative
Finanzierungsinstrumente
Rechtsanwalt Keitel ist durch Vorträge, Publikationen und Interviews regelmäßig in verschiedenen Medien präsent. Zudem ist Herr Keitel Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Die aktuellen (Fehl-)Entwicklungen im Bankenbereich (u.a. Verkäufe von Darlehensforderungen; provisionsgesteuerte Beratung im Privatkundengeschäft; Außerachtlassung der Risikovorgaben der Anleger; Vermarktung von Produkten des Investment Banking in Form von Zertifikaten im Privatkundengeschäft; Bankenfinanzierung von Schrottimmobilien) sind ihm aus der beruflichen der Praxis als Banker bekannt und wurden und werden von ihm kritisch gesehen.
In seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt konzentriert er sich auf das Bank- und Kapitalanlagenrecht und hat einen besonderen Schwerpunkt im Bereich Anlegerschutz. Die Wahrung der Anlegerrechte bei Immobilienfonds, Medienfonds, Leasingfonds und von im grauen Kapitalmarkt veräußerten Beteiligungen ist sein primäres Anliegen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sanierung mittelständischer Unternehmen, rechtliche Probleme rund um das Thema GmbH-Geschäftsführer, Wettbewerbs- und Urheberrecht, privates Baurecht und allgemeines Zivilrecht.
Wenn möglich und erfolgversprechend wird Rechtsanwalt Keitel die Probleme seiner Mandanten im Verhandlungswege lösen. Gibt es hier keine Ansatzpunkte, erfolgt die prozessuale Durchsetzung der rechtlichen Interessen. Der Schwerpunkt der überregionalen prozessualen Tätigkeit betrifft derzeit Schadensersatzprozesse aus Verletzung des Anlagenberatungsvertrages, Prospekthaftung bei Immobilien- und Medienfonds, Klagen gegen Gesellschaften des Grauen Kapitalmarktes (Neuemission von Aktien, Begebung hochverzinslicher Schuldverschreibungen) und Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Schrottimmobilen.
Rechtsanwalt Keitel ist vertretungsberechtigt an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.
Rechtsanwältin Ulrike Hausmann-Keitel
Beratung sowie prozessuale und ausserprozessuale Vertretung in folgenden Gebieten:
Erbrecht
Testamente
Vermächtnisse
Patientenverfügungen
Vorsorgevollmachten
Ausschluss von der Erbfolge (‘Enterbung’)
Erbverträge
Fragen der gesetzlichen Erbfolge
Pflichtteilsrecht
Familienrecht
gewerbliches Mietrecht und Wohnraummietrecht
WEG-Recht
Arbeitsrecht
privates Baurecht
allgemeines Vertragsrecht
Frau Hausmann-Keitel verfügt über eine langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwältin. Diese Kenntnisse setzt sie insbesondere in komplexen Erbschaftsangelegenheiten in der Praxis erfolgreich ein.



