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	<title>Wirtschaftsrecht Bankrecht Anlegerschutz Kapitalanlagerecht - Keitel &#38; Keitel Rechtsanwälte Köln</title>
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	<description>Keitel &#38; Keitel Rechtsanwälte Köln - Kanzlei für Wirtschaftsrecht - Bankrecht - Kapitalanlagerecht - Anlegerschutz</description>
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		<title>Clerical Medical auf dem Rückzug</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 16:37:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Clerical Medical]]></category>
		<category><![CDATA[Pool 2000eins]]></category>
		<category><![CDATA[Wealthmaster Noble]]></category>

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		<description><![CDATA[Englischer Lebensversicherer zieht Revision beim BGH zurück und bestärkt Anlegeranwälte in ihrer Rechtsauffassung 20.02.2012 Der englische Lebensversicherer Clerical Medial kommt einem Urteil des BGH zuvor und erkennt die Ansprüche eines Anlegers auf Zahlung der Versicherungsleistung von mehr als € 250.000 &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/uncategorized/clerical-medical-auf-dem-ruckzug.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Englischer Lebensversicherer zieht Revision beim BGH zurück und bestärkt Anlegeranwälte in ihrer Rechtsauffassung </strong></p>
<p>20.02.2012   Der englische Lebensversicherer <strong>Clerical Medial</strong> kommt einem Urteil des BGH zuvor und erkennt die Ansprüche eines Anlegers auf Zahlung der Versicherungsleistung von mehr als € 250.000 an,  nachdem Clerical Medical zuvor seine eigene Revision beim BGH noch vor dem Verhandlungstermin am 08.02.2012 zurückgenommen hatte.</p>
<p>Dies dürfte neue Klagen gegen Clerical Medical auslösen, wobei bereits zahlreiche Klagen in ganz Deutschland gegen die Tochtergesellschaft der <strong>britischen Großbank Lloyds</strong> anhängig sind. Lloyds hat im III. Quartal 2011 nach einer Meldung der Financial Times Deutschland bereits vorsorglich 175 Mio. Pfund (204 Mio. Euro) für mögliche Belastungen aus Klagen deutscher Kunden gegen ihre Versicherungstochter Clerical Medical zurückgestellt.</p>
<p>Damit wird sind die Aussichten für die laufenden Klagen von Anlegern gegen Clerical Medical deutlich besser geworden, nachdem zuvor bereits mehrere Gerichte zugunsten der Anleger entschieden haben. Möglich ist auch, dass zukünftig bereits die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch einen Anwalt ausreicht und eine Klage sich erübrigt.</p>
<p>Im Kern geht es um die Frage, ob bei den von Clerical Medical unter dem klingenden Namen <strong>„Wealthmaster Noble“</strong> abgeschlossenen fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen gegen Einmalprämie der Anleger Anspruch auf die im Versicherungsschein genannten festen Auszahlungen hat, oder nicht.</p>
<p>Regelmäßig wurde den Anlegern von den Vermittlern empfohlen, die Einmalzahlung in die Kapitallebensversicherungen durch einen Bankkredit empfohlen, den der Anleger dann gleich mit vermittelte. Aber das vermeintlich pfiffige Konzept einer Geldschöpfung ohne eigenen Kapitaleinsatz ging nicht auf. Die Wertentwicklung der Lebensversicherung trat nicht annähernd ein, wie in Aussicht gestellt. Gerade die Anleger, die ihre Einlage fremdfinanziert haben, sitzen nun auf einem ungetilgten Darlehen. Zugleich wird ihnen von Clerical Medical ein <strong>Versicherungswert</strong> mitgeteilt, der nur noch einem Bruchteil der ursprünglichen Einlage entspricht.</p>
<p>Angesichts der offensichtlich auch beim BGH aus Anlegersicht günstigen und für Clerical Medical ungünstigen Rechtslage, sollten die Betroffenen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei das ihnen vermittelte Clerical-Medical-Produkt prüfen lassen. Ist das Anlagemodell wie das häufig der Fall ist, zu beanstanden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Anleger entweder die in Aussicht gestellten zukünftigen Ausschüttungen aus dem Versicherungsschein gegenüber Clerical Medical durchsetzen können, wie dies auch gerade kürzlich in einem erfreulichen Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 12.5.2011, 7 U 144/10),  aber auch von anderen Gerichten,  entschieden wurde. Dies trifft auch auf Verträge zu, die zehn und mehr Jahre zurück liegen. <strong>Auf Fragen der Verjährung kommt es dann wegen des bestehenden Versicherungsvertrages noch nicht einmal mehr an.</strong></p>
<p><strong></strong><br />
<strong>Rechtsanwalt Hans G. Keitel</strong> steht telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung unter:<br />
Tel. 0221 – 430 88 30<br />
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de<br />
Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln</p>
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		</item>
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		<title>Überstürzte Gläubigerversammlung von Q-Cells</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 16:37:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Q-Cells]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigerversammlung Q-Cells]]></category>
		<category><![CDATA[q-cells]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldverschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldverschreibungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[wandelanleihe]]></category>

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		<description><![CDATA[Noch im Jahr 2007 hatte der Solar-Konzern eine Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis zum 28.02.2012 und einem Gesamtvolumen von € 492,5 Mio. begeben. Nach einer noch in guten Zeiten vollzogenen Rückkaufaktion des Konzerns gibt es insoweit noch ausstehende Forderungen i. &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/q-cells-2/ubersturzte-glaubigerversammlung-von-q-cells.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Noch im Jahr 2007 hatte der Solar-Konzern eine <strong>Wandelanleihe </strong>mit  einer Laufzeit bis zum 28.02.2012 und einem Gesamtvolumen von <strong>€ 492,5  Mio.</strong> begeben. Nach einer noch in guten Zeiten vollzogenen Rückkaufaktion  des Konzerns gibt es insoweit noch <strong>ausstehende Forderungen</strong> i. H. v. <strong>€  204,5 Mio.</strong> der Anleihegläubiger. Weitere Anleihen werden in 2014 und  2015 fällig. Das Gesamtvolumen der Forderungen beträgt bei allen drei  Anleihen <strong>€ 578 Mio</strong>.</p>
<p>Aufgrund akuter <strong>Liquiditätsprobleme </strong>hat der Q-Cells-Konzern die  Anleihegläubiger zu einer Gläubigerversammlung am 25.10.2011 nach  Frankfurt a. M. eingeladen.</p>
<p>Die den Gläubigern von der Geschäftsführung vorgeschlagenen  Beschlüsse sind weitgehend und erscheinen aus diesseitiger Sicht  voreilig. So soll die Anwendung des neuen <strong>Schuldverschreibungsgesetzes </strong> aus dem Jahr 2009 durch einen opt-in Beschluss bewirkt werden. Dieses  Gesetz erlaubt weitgehende <strong>Einschnitte</strong>, sogar <strong>Nennwertverzichte </strong>in Bezug  auf die Anleihen. Die Herausschiebung der Fälligkeit wäre aber auch  nach dem anwendbaren alten Schuldverschreibungsgesetz durch Beschluss  der Gläubigerversammlung ohne weiteres möglich, denn  Stundungen sind  auch nach dem hier derzeit geltenden alten Schuldverschreibungsgesetz  ohne weiteres für die Dauer von drei Jahren zur Abwendung einer  Zahlungseinstellung möglich.</p>
<p>Es wird dann ohne ersichtlichen Anlass von der Geschäftsführung ein  gemeinsamer <strong>Vertreter </strong>der Gläubiger vorgeschlagen. Es handelt sich um  einen <strong>Rechtsanwalt Dr. Mack</strong> aus München. Dieser Gläubigervertreter soll  dann auch gleich in die Emissionsbedingungen der  Wandelschuldverschreibung eingreifen können.</p>
<p>Das bedeutet, dass sich die Gläubigerversammlung selbst ihrer Rechte  berauben soll.  Es entsteht der Eindruck, dass aufgrund der  Beschlussvorlage die Anleihegläubiger vorschnell ihre Rechte aus der  Hand geben sollen, die ihnen gesetzlich zustehen.</p>
<p>Anleger sollten dringend für eine <strong>unabhängige Vertretung </strong>ihrer  Interessen Sorge tragen. Wird der von der Q-Cells vorgeschlagenen  Vorgehensweise unkritisch gefolgt, besteht die Gefahr, dass sich die Anleihegläubiger vorschnell ihrer Rechte begeben und eine  Interessewahrung in dem bevorstehenden Sanierungsprozess nicht  stattfindet.</p>
<p>Im Zusammenhang mit der Vertretung durch die <strong>Kanzlei Keitel &amp;  Keitel</strong> ist eine Prüfung etwaiger Rechte der Anleihegläubiger aufgrund  <strong>fehlerhafter Anlageberatung</strong> und wegen etwaiger Ansprüche aus  <strong>Prospekthaftung </strong>vorgesehen.</p>
<p>Aufgrund der kurzen Einladungszeit von nur 14 Tagen bis zum 24.10.2011 besteht dringender Handlungsbedarf.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt Hans G. Keitel</strong> steht telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung unter</p>
<p>Telefon: 0221 / 430 88 30<br />
E-Mail:   <a href="mailto:info@keitel-anwaelte.de">info@keitel-anwaelte.de</a></p>
<p>Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte<br />
Decksteiner Str. 78<br />
50935 Köln</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH im Oktober 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 16:20:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deikon]]></category>
		<category><![CDATA[Deikon GmbH / Boetzelen GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigerversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigerversammlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldverschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldverschreibungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor der Abstimmung über die Beschlussvorlage wurde von der Geschäftsführung von Deikon GmbH, der von dieser beauftragten Kanzlei Görg sowie den gewählten Gläubigervertretern jeweils über die aktuelle Situation berichtet. I. Klage gegen Geschäftsführer Es wurde mitgeteilt, dass die ehemaligen Geschäftsführer &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/deikon-gmbh-boetzelen-gmbh/glaubigerversammlungen-der-deikon-gmbh-im-oktober-2011.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor der Abstimmung über die Beschlussvorlage wurde von der Geschäftsführung von Deikon GmbH, der von dieser beauftragten Kanzlei Görg sowie den gewählten Gläubigervertretern jeweils über die aktuelle Situation berichtet.</p>
<p><strong>I. </strong><strong>Klage gegen Geschäftsführer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es wurde mitgeteilt, dass die ehemaligen Geschäftsführer in Anspruch genommen wurden wegen des fehlerhaften Abschlusses des Swaps ohne Genehmigung des Aufsichtsrates. Insgesamt beläuft sich die Klage auf ca. € 10 Mio. Die Erfolgsaussichten werden von Kanzlei Görg als gut eingeschätzt.<strong> </strong></p>
<p><strong>II. </strong><strong>Zwangszukauf von Immobilie</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Aufgrund einer Prozessniederlage in einem anderen Verfahren muss ein weiteres Objekt zugekauft werden. Darüber hinaus besteht noch eine Verpflichtung aus einem weiteren Kaufvertrag, so dass € 2,5 Mio. Liquiditätsbedarf auf die Firma zukommen.</p>
<p>Hinsichtlich der Finanzierbarkeit scheint es keine Probleme zu geben.</p>
<p><strong>III. </strong><strong>Klagen von Gläubigern</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Insgesamt wurden aufgrund von Kündigungen von Anleihegläubigern gegen Deikon GmbH 25 Klagen eingereicht.</p>
<p>Davon betreffen 14 Klagen mit einem Klagevolumen von € 235.000,00 die erste Anleihe.</p>
<p>Bei der zweiten Anleihe gibt es ein Klagevolumen von 15 Klagen mit einem Betrag von insgesamt € 644.000.</p>
<p>Bei der dritten Anleihe gibt es ein Klagevolumen von € 511.000 mit 10 Klagen.</p>
<p><em> </em><strong>IV. </strong><strong>Ergebnis Deikon GmbH 2010 / 2011</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>DEIKON GmbH hat im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 8,76 Mio. Euro erzielt. Die Bilanz  weist danach einen nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,49 Mio. Euro per 31.12.2010 aus.</p>
<p>Im ersten Halbjahr 2011 hat die Gesellschaft ein operativ positives Ergebnis von € 1,21 Mio. erzielt. Es konnten Rückstellungen i. H. v. € 1,278 Mio. aufgelöst werden. Das Ergebnis beläuft sich auf + € 1,399 Mio.</p>
<p>Immer noch besteht eine negative Belastung der Bilanz i. H. v. 8,4 Mio. Marktwert des Swap (nach Angaben von Coreal Creditbank). Die Bezifferung dieser Rückstellung ist nicht nachvollziehbar.</p>
<p>Zum Jahresende 2011 soll die Ergebnisprognose +/- 0 sein.</p>
<p><strong>V. </strong><strong>Coreal Creditbank AG</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Darlehen von Coreal Creditbank i. H. v. € 45 Mio. läuft per 31.12.2011 aus. Dem steht der Swap i. H. v. € 75 Mio. gegenüber. Dieser muss aufgelöst werden, wenn das Darlehen nicht fortgeführt wird. Derzeit wird der Swap wegen mangelnder Liquidität, die das kosten würde,  nicht aufgelöst.</p>
<p>Wir gehen von einer Prolongation des Darlehens von Coreal um zunächst einmal ein Jahr aus.</p>
<p><strong>VI. </strong><strong>Abwertung der Immobilien</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das angebliche Immobiliengutachten kann eher lediglich als sachverständige Bewertung angesehen werden. Es ist nicht wirklich fundiert, was Deikon selbst einräumt. . Es kommt zu einem Abschreibungsbedarf i. H. v. € 26 Mio. auf € 191 Mio. Tatsächlich ist aber sehr fraglich, ob sich hieraus tatsächlich ein Abschreibungsbedarf ergibt , da eine dauerhafte Wertminderung fraglich ist.</p>
<p><strong>VII. </strong><strong>Sanierungsmodelle</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zu den möglichen Sanierungsmodellen wurde nur kurz Stellung genommen.</p>
<p><strong>VIII. </strong><strong>Gesellschafter</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Gesellschafter Ziems, UBS und Rajcic lösen Unmut bei den Anleihegläubigern aus.</p>
<p>Sie waren nicht anwesend und tun so, als hätten sie mit alle dem nichts zu tun.</p>
<p>Besonders zu kritisieren ist, dass man das Immobilienportfolio nicht pflegt. Weder gibt es nennenswerte Investitionen noch Einzelverkäufe, die möglich wären.</p>
<p>Auch hier besteht der Eindruck, dass das Interesse  an der bilanzieller Abwertung größer ist, als an der Erhaltung der Immobilien.</p>
<p><strong>IX. </strong><strong>Liquiditätsreserve </strong></p>
<p>Die Liquiditätsreserve war in den Prospekten der 2. und 3. Anleihe für die Rückzahlung der Anleihen reserviert.</p>
<p>Deren Verbleib ist ungeklärt: Möglicherweise für Immobilieninvestitionen prospektwidrig verwandt. (so ein gewählter Gläubigervertreter)</p>
<p><strong>X. </strong><strong>Zuordnung der Sicherheiten</strong></p>
<p>1. Anleihe:</p>
<p>Volumen 20 Mio. / 18 Objekte</p>
<p>Bewertung: 33,4 Mio. im neuen Gutachten – 26,1 Mio. Darlehen</p>
<p>ca.9 Jahre Restmietverträge</p>
<p>3,2 Mio. Mieteinnahmen</p>
<p>Bei der 2. und 3. Anleihe ist die Zuordnung unklar, welche Immobilie haftet für welche Anleihe? &#8211; so die gewählten Gläubigervertreter.</p>
<p>Bei allen Anleihen ist die Regelung der Rückübertragungsansprüche nicht ordnungsgemäß erfolgt. Bei der 1. Anleihe wird dies nun u.U. geheilt:</p>
<ol>
<li>Anleihe: bei 30 Mio. Darlehen keine Regelung für      Rückübertragungsansprüche, die den Anleihegläubigern zuwachsen (Zusage der      Bank, dies zu heilen)</li>
<li>und 3.Anleihe: bei 75 Mio. Darlehen keine Regelung      und auch keine Zusage für die Zukunft</li>
</ol>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Fazit:</span></strong></p>
<p>Wir haben uns bei allen Anleihen zur Zustimmung zum Opt-In Beschluss entschlossen aufgrund von folgenden Überlegungen:</p>
<p>1.</p>
<p>Es muss eine Lösung her, da die aktuellen Gesellschafter keinerlei Interesse an der Gesellschaft haben. Geschieht nichts, wird die Gesellschaft immer weiter heruntergewirtschaftet.</p>
<p>2.</p>
<p>Die Anleihegläubiger haben sich zwischenzeitlich formiert. Das Treiben von Deikon GmbH und der aktuellen Gesellschafter ist von den Gläubigervertretern durchschaut. Die Anleihegläubiger beginnen, miteinander zu kooperieren und sind nicht mehr nur Stimmvieh.</p>
<p>3.</p>
<p>Mögliche Lösungen sind nur mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz aus 2009 zu realisieren.</p>
<p>Nach dem Eindruck der Gläubigerversammlungen werden die Anleihegläubiger diese Möglichkeiten nutzen.</p>
<p>Spekulationen, wie die Lösung am Ende aussehen könnte, sind derzeit verfrüht.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt Hans G. Keitel</strong> steht telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung unter:</p>
<p>Tel.  0221 – 430 88 30<br />
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de<br />
Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Garbe Logimac AG greift wieder zu</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 17:15:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Garbe Logimac]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalanlagerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA["technische Probleme"]]></category>
		<category><![CDATA[Bankeinzug widersprechen]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligung aussteigen]]></category>
		<category><![CDATA[Einzug unterbrochen]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Sprint]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>

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		<description><![CDATA[Garbe Logimac zieht wieder Beiträge für &#8220;Sprint&#8221; ein 05.09.2011 &#8211; Garbe Logimac hat Ende August 2011 Schreiben an Anleger versandt, die ihre Kapitaleinlage in der Variante Sprint gezeichnet haben. Diese hatten sich schon gefreut, dass Garbe Logimac den Einzug der &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/allgemein/garbe-logimac-ag-greift-wieder-zu.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Garbe Logimac zieht wieder Beiträge für &#8220;Sprint&#8221; ein</strong></p>
<p>05.09.2011 &#8211; <strong><a title="Anwalt Garbe Logimac Anlegerschutz Köln - Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte" href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/category/garbe">Garbe Logimac</a></strong> hat Ende August 2011 Schreiben an Anleger versandt, die ihre Kapitaleinlage in der Variante <strong><a title="Anwalt Garbe Logimac Sprint Köln - Rechtsanwälte Keitel &amp; Keitel" href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/tag/sprint">Sprint </a></strong>gezeichnet haben. Diese hatten sich schon gefreut, dass Garbe Logimac den Einzug der monatlichen Ratenzahlungen bei den Anlegern ab Mai 2011 im Zuge des Bekanntwerdens des Geschäftsgebarens innerhalb der Garbe Logimac Gruppe eingestellt hatte. In dem Schreiben  wird &#8211; kaum glaubhaft-  behauptet, man habe lediglich aus „technischen Problemen“ den Einzug der Kapitaleinlagen unterbrochen. Nun werde der Einzug wieder aufgenommen für die ab Mai 2011 aufgelaufenen Raten. Eher vermuten wir,  dass man lediglich abwarten wollte, dass sich die erste Aufregung über die wirtschaftlichen Problematiken der Garbe-Gesellschaften beruhigt.</p>
<p><strong>Widerspruch gegen Bankeinzug / Widerruf der Einzugsermächtigung möglich</strong></p>
<p>Anleger, die mit der Fortsetzung der Abbuchungen nicht einverstanden sind, haben bekanntlich die Möglichkeit, rückwirkend dem <strong>Einzug </strong>bei ihrer Bank innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu <strong>widersprechen</strong>. Parallel kann gegenüber Garbe die <strong>Einzugsermächtigung widerrufen</strong> werden. Garbe kann dann nicht mehr abbuchen. Da angesichts der Nachrichtenlage zu Garbe Logimac sehr fraglich ist, ob die Anleger von ihren Investitionen in Garbe Logimac jemals etwas wiedersehen, besteht wohl so gut wie keine Bereitschaft bei den Anlegern, freiwillig die monatlichen Zahlungen fortzusetzen.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt Hans G. Keitel: Anleger können im Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung jetzt noch bei Garbe Logimac aussteigen</strong></p>
<p>Jedoch reicht es nicht aus, einfach nur die Zahlungen einzustellen. Jeder Sprint-Anleger sollte sich vielmehr eine Meinung bilden, über welche Rechte er in der Situation verfügt. Insbesondere ist zu klären, ob der Anleger erfolgreich aus der <strong>Beteiligung aussteigen</strong> kann.</p>
<p>In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass die von Garbe Logimac verwandten <strong>Widerufsbelehrungen </strong>häufig nicht den vom BGH aufgestellten strengen Anforderungen an den genauen Inhalt der Widerrufsbelehrungen entsprechen. Dies kann auch für Anleger, die nicht aktiv einen <strong>Schadenersatzprozess </strong>führen wollen, die Chance zum <strong>Ausstieg </strong>aus der Beteiligung eröffnen.</p>
<p>Ist die seinerzeit unterzeichnete Widerrufsbelehrung <strong>fehlerhaft</strong>, kann für den Anleger immer noch der <strong>Widerruf </strong>der Beitrittserklärung erklärt werden mit der Folge, dass die gesamte<strong> Kapitaleinlage rückabzuwickeln</strong> ist. Insbesondere entfällt durch den erfolgreichen Widerruf auch die Verpflichtung zur <strong>Einzahlung der monatlichen Raten </strong>in der Variante Sprint. Als Konsequenz entfällt dann auch die Pflicht zur <strong>Nachzahlung </strong>der ab Mai 2011 nicht eingezogenen Ratenzahlungen.</p>
<p>Anleger, welche die Beteiligung teilweise über ein <strong>Darlehen </strong>finanziert haben, haben bei falscher Widerrufsbelehrung nach der Rechtsprechung des BGH sogar die Chance, zusätzlich die von ihnen gezahlten <strong>Tilgungen </strong>und <strong>Zinsen </strong>zurückzuverlangen.</p>
<p>Nach allem ist den Anlegern dringend anzuraten, ihre Vereinbarung über den Beitritt zu Garbe Logimac  von einem auf Bank- und Kapitalanlegerecht spezialisierten <strong>Rechtsanwalt</strong> überprüfen zu lassen.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt Hans G. Keitel</strong> steht telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung unter:</p>
<p>Tel.  0221 – 430 88 30<br />
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de<br />
Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln</p>
<p>Beratung und Vertretung bundesweit. <a title="Kontakt" href="http://keitel-anwaelte.de/kontakt">Erstkontakt kostenfrei!</a><br />
Stand: 05.09.2011</p>
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		<title>Deikon GmbH &#8211; neue Runde von Gläubigerversammlungen im Oktober 2011</title>
		<link>http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/allgemein/deikon-gmbh-neue-runde-von-glaubigerversammlungen-im-oktober-2011.html?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=deikon-gmbh-neue-runde-von-glaubigerversammlungen-im-oktober-2011</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Aug 2011 15:56:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Deikon]]></category>
		<category><![CDATA[Deikon GmbH / Boetzelen GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigerversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Boetzelen]]></category>

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		<description><![CDATA[24.08.2011  - Am heutigen Tage erhalten die Gläubiger der Hypothekenanleihen von Deikon GmbH (vormals Boetzelen) erneut Einladungen zu Gläubigerversammlungen bezogen auf die drei von Deikon begebenen Anleihen für den 11.10.2011, 12.10.2011 und 13.10.2011 in Düsseldorf. Wie eigentlich auch schon bei vorangegangenen &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/allgemein/deikon-gmbh-neue-runde-von-glaubigerversammlungen-im-oktober-2011.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>24.08.2011  - Am heutigen Tage erhalten die <strong>Gläubiger </strong>der <strong>Hypothekenanleihen </strong>von <strong>Deikon GmbH (vormals Boetzelen)</strong> erneut Einladungen zu <strong>Gläubigerversammlungen </strong>bezogen auf die drei von Deikon begebenen Anleihen für den 11.10.2011, 12.10.2011 und 13.10.2011 in Düsseldorf.</p>
<p>Wie eigentlich auch schon bei vorangegangenen Gläubigerversammlungen die Regel, bemüht sich die Geschäftsführung von Deikon GmbH nicht, vor der Gläubigerversammlung über die aktuelle Situation zu informieren und entsprechende Unterlagen zur Vorbereitung zu übermitteln. Es wird pauschal nur davon gesprochen, dass alternative Sanierungskonzepte vorgestellt werden.</p>
<p>Allerdings macht Deikon GmbH in den Einladungen deutlich, dass ein <strong>Eingriff </strong>in die <strong>Forderungsrechte </strong>der <strong>Anleihegläubiger </strong>beabsichtigt ist. Tatsächlich können aber eventuelle <strong>Einschnitte </strong>in das <strong>Forderungskapital </strong>in den anstehenden Gläubigerversammlungen aus formalen Gründen überhaupt noch nicht beschlossen werden. Vielmehr geht es Deikon zunächst einmal darum, dass die <strong>Gläubiger den Schutz des alten Schuldverschreibungsgesetzes aufgeben</strong> sollen und statt dessen der Anwendung des <strong>neuen Schuldverschreibungsgesetze</strong>s aus dem Jahr <strong>2009</strong> zustimmen sollen. Dieses neue Schuldverschreibungsgesetz ist auf die in den Jahren 2005 und 2006 begebenen Schuldverschreibungen rein rechtlich zur Zeit nicht anwendbar. Solange sich die Anleihen aber noch in der rechtlichen Situation des alten Schuldverschreibungsgesetzes befinden, ist der von der Deikon Geschäftsführung angestrebte <strong>Forderungsverzicht </strong>aus rechtlichen Gründen<strong> nicht durchsetzbar</strong>. Denn das alte Schuldverschreibungsgesetz sieht lediglich die Möglichkeit von <strong>Zinsreduzierungen</strong> oder <strong>vorübergehender Fälligstellung</strong> der Forderungen der Schuldverschreibungsgläubiger vor, was bekanntlich bereits in 2010 durchgeboxt wurde. Das alte Schuldverschreibungsgesetz erlaubt aber nicht den Eingriff in die Forderungsrechte,  den Deikon am Ende durchsetzen möchte. Deshalb ist es natürlich naheliegend, dass die Deikon Geschäftsführung alles daran setzt, dass die Schuldverschreibungsgläubiger der Anwendung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes zustimmen.</p>
<p>Hier ist aber Voraussetzung, dass überhaupt bei den kommenden Gläubigerversammlungen jeweils 25% des Nennwerts der jeweiligen Anleihe in den Gläubigerversammlungen vertreten sind. Sonst ist der Wechsel in das neue Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahr 2009 wegen fehlender Beschlussfähigkeit nicht möglich. Die Gläubiger werden in der Einladung von Deikon geradezu beschworen werden, Vertreter in die Gläubigerversammlungen zu entsenden, damit die Voraussetzungen für eine Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlungen im Oktober geschaffen werden.</p>
<p>Nachdem wir aufgrund unserer Teilnahme an den vorangegangenen Gläubigerversammlungen die Situation sehr genau kennen und auch in diesem Fall die <strong>Informationspolitik </strong>von <strong>Deikon GmbH</strong> aus unserer Sicht auf eine <strong>Verdummung </strong>der <strong>Anleihegläubiger </strong>hinausläuft, möchten wir für die von uns vertretenen Gläubiger bei den Gläubigerversammlungen die folgende <strong>Strategie </strong>anwenden:</p>
<p>Wir werden in den <strong>Gläubigerversammlungen präsent</strong> sein, aber die <strong>Stimmrechte </strong>der Anleger nur dann in der Gläubigerversammlung anmelden, wenn folgende <strong>Voraussetzungen </strong>erfüllt sind:</p>
<p>1. Umfassende <strong>Information </strong>über die aktuelle wirtschaftliche Situation bei Deikon GmbH rechtzeitig vor den Gläubigerversammlungen</p>
<p>2. Vorlage der <strong>Sanierungskonzepte</strong>, aus denen sich zwingend ergibt, dass es aus Sicht der Anleihegläubiger Sinn macht, den Schutz des alten Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 1899 zu verlassen und eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen, welche Forderungsverzichte möglich macht.</p>
<p>Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir <strong>nicht </strong>mit den <strong>Stimmrechten </strong>unserer <strong>Mandanten </strong>eine Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlungen herstellen, welche die Deikon Geschäftsführung überhaupt erst in die Lage versetzt, die vorgesehenen <strong>Forderungsverzichte </strong>durchzusetzen.</p>
<p>Zugleich haben wir bei dieser Verfahrensweise die Möglichkeit, entsprechend der Sachlage vor oder im Laufe der Gläubigerversammlung unsere Stimmrechte in die Gläubigerversammlung einzubringen und<strong> im Sinne der Anleihegläubiger zu votieren</strong>.</p>
<p>Keinesfalls sollten die Anleihegläubiger der Strategie von Deikon folgen und ohne Prüfung der Sachlage dem von Deikon ohne weitere Begründung angestrebten Forderungsverzicht Tür und Tor zu öffnen. Den weiteren Gläubigervertretern empfehlen wir, ebenso zu verfahren.</p>
<p>Sollten Sie in der Angelegenheit unsere Vertretung wünschen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme telefonisch, per E-Mail oder Telefax.</p>
<p>Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln,</p>
<p>Tel.: (0221) 430 88 30<br />
Fax.: (0221) 430 88 44<br />
E-Mail: <a href="mailto:info@keitel-anwaelte.de">info@keitel-anwaelte.de</a></p>
<p>Beratung und Vertretung bundesweit. <a title="Kontakt" href="http://keitel-anwaelte.de/kontakt#erstkontakt">Erstkontakt kostenfrei!</a></p>
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		<title>Totalverlust für Anleger bei „Fleesensee-Fonds“?</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Aug 2011 19:20:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Fleesensee]]></category>
		<category><![CDATA[Fleesense-Fonds]]></category>
		<category><![CDATA[fleesensee]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem die Anleger nun schon mehrere Jahre aus der Fleesensee GmbH &#38; Co. Entwicklungs KG keine Ausschüttungen mehr erhalten und um die Werthaltigkeit ihrer Fondsanteile bangen, verdichten sich nun die schlechten Nachrichten, die letztlich auf einen Totalverlust hindeuten. Die Risiken &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/allgemein/totalverlust-fur-anleger-bei-%e2%80%9efleesensee-fonds%e2%80%9c.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die Anleger nun schon mehrere Jahre aus der Fleesensee GmbH &amp; Co. Entwicklungs KG keine Ausschüttungen mehr erhalten und um die Werthaltigkeit ihrer Fondsanteile bangen, verdichten sich nun die schlechten Nachrichten, die letztlich auf einen Totalverlust hindeuten.</p>
<p>Die Risiken der Fondskonstruktion treten zu Tage. &#8220;Land Fleesensee&#8221; wurde teilweise mit Bankkrediten in Schweizer Franken finanziert. Zwar profitierte der Fonds anfangs von den niedrigen Zinsen, die  am Kapitalmarkt für Kredite in Schweizer Franken zu zahlen sind; aber die massive Aufwertung des Franken hat in Verbindung mit hohen Fixkosten nun im Zuge der Eurokrise zur  Folge, dass die Bilanzstrukturen nur noch als desolat zu bezeichnen sind.<br />
Der Spiegel geht in einem aktuellen Artikel  von einem währungsbedingten Verlustpotential von € 15 Mio aus. Denn der Fonds hat Einnahmen nur in Euro-Währung , während die in Schweizer Franken zu bedienenden Verbindlichkeiten durch die Aufwertung gleichsam explodiert sind.</p>
<p>Während der TUI Konzern mit Hilfe des Fondskapitals sein touristisches Angebot mit einem   ohne Zweifel attraktiven Ferienresort erweitern konnte, geht aber nun die  wirtschaftliche Misere wohl zu Lasten der Fondsinvestoren.</p>
<p>Völlig offen ist, wie die zwingend erforderlichen Investitionen dargestellt werden sollen und wie überhaupt die Zukunft des Fonds aussehen soll. Daher  sollten sich die Privatanleger nun auf die Möglichkeiten der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte besinnen.</p>
<p>Unsere Kanzlei ist hier der Auffassung, dass die Aufklärung der Anleger auch die  Provisionen von 26 % umfassen msste, ferner dass die  euphorische Darstellung der prognostizierten  Ausschüttungen im Prospekt Schadenersatzansprüche der einzelnen Anleger auslösen können.</p>
<p>Die vielfach über den AWD veräußerten Kapitalanteile wurden auf Grundlage eines Emissionsprospektes veräußert, der aus unserer Sicht nicht hinreichend über die Risiken aufklärte. Auch stellt sich die Frage,  ob der Vertrieb den Emissionsprospekt auf Plausibilität geprüft und die Anlage auf wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Anleger untersucht hat.</p>
<p>Wir geben Ihnen unverbindlich  eine erste Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. .<br />
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, stellen wir eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.</p>
<p>Anleger, die sich an Fleesensee GmbH &amp; Co. Entwicklungs KG beteiligt haben, sollten von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung zustehen, so Rechtsanwalt Hans G. Keitel.</p>
<p>Rechtsanwalt Hans G. Keitel steht telefonisch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30</p>
<p>Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Erstkontakt telefonisch oder per Email kostenfrei!<br />
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de<br />
Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln</p>
<p>Letztes Update: 21.08.2011</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fonds der Garbe Logimac Gruppe in Not -zur Möglichkeit des Ausstiegs bei GARBE LOGIMAC FONDS NR. 2 AG &amp; CO. KG</title>
		<link>http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/garbe/fonds-der-garbe-logimac-gruppe-in-not-zur-moglichkeit-des-ausstiegs-bei-garbe-logimac-fonds-nr-2-ag-co-kg.html?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fonds-der-garbe-logimac-gruppe-in-not-zur-moglichkeit-des-ausstiegs-bei-garbe-logimac-fonds-nr-2-ag-co-kg</link>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 12:16:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Garbe Logimac]]></category>
		<category><![CDATA[Fonds in Not]]></category>
		<category><![CDATA[Garbe]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Logimac]]></category>

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		<description><![CDATA[Garbe Logimac Gruppe in finanzieller Schieflage Zahlreiche Anleger haben der Garbe Logimac Gruppe ihr Vermögen anvertraut. Teilweise wurden Kapitalbeteiligungen ganz oder teilweise fremdfinanziert, was das Risiko der unternehmerischen Beteiligungen noch erhöhte. Die Beteiligungen wurden über einen professionellen Vertrieb teilweise in &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/garbe/fonds-der-garbe-logimac-gruppe-in-not-zur-moglichkeit-des-ausstiegs-bei-garbe-logimac-fonds-nr-2-ag-co-kg.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Garbe Logimac Gruppe in finanzieller Schieflage<br />
</strong></p>
<p>Zahlreiche Anleger haben der <strong>Garbe Logimac Gruppe </strong> ihr Vermögen anvertraut. Teilweise  wurden Kapitalbeteiligungen ganz oder teilweise fremdfinanziert, was das <strong>Risiko</strong> der unternehmerischen Beteiligungen noch erhöhte.<br />
Die Beteiligungen wurden über einen professionellen Vertrieb teilweise in Form der <strong>atypisch stillen Beteiligung an der Garbe Logimac AG</strong> unter der Bezeichnung <strong>Logisfonds I</strong>; dann aber auch über <strong>Kommanditbeteiligungen an der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG</strong> angeboten.</p>
<p><strong>Schreiben der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG: &#8220;keine Ausschüttungen&#8221;</strong></p>
<p>Die Zeichner der Beteiligung an <strong>Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG</strong> erreichte im März 2011 die lapidare Mitteilung der Gesellschaft, dass die Finanzkrise zu Wertrückgängen bei Immobilien geführt habe, daher <strong>keine Ausschüttungen</strong> möglich seien und aufgrund  der unbefriedigenden Situation <em>„ein dauerhafter Fortbestand des Fonds nicht gewährleistet“</em> sei. Bald darauf erhielten Anleger <strong>Schreiben von ihren Finanzvermittlern</strong>, in welchen auf eine Rechtsanwaltskanzlei verwiesen wird, die sich im Interesse der Anleger (?) um weitere Informationen bei Garbe Logimac bemühe. Es zeichnet sich ab, dass – wie auch schon bei dem <strong>ALAG Autoleasing Fonds</strong>, der letzten Bruchlandungen eines Fonds aus dem Bereich der <strong>Rothmann Gruppe </strong>- den Anlegern über die Vermittler Anwaltskanzleien angedient werden sollen, die angeblich deren Interessen vorzüglich vertreten. Zu dieser Vorgehensweise wird sich jeder Anleger seine Meinung selbst bilden können.</p>
<p><strong>Fragwürdig </strong>erscheint das <strong>Geschäftsgebaren der Garbe Logimac Gruppe</strong> durch die bekannt gewordene <strong>Darlehensgewährung </strong>im zweistelligen Millionenbereich an die <strong>Garbe Holding AG &amp; Co. KG</strong>, die aber das <strong>Darlehen nun nicht zurückzahlen kann</strong>. Dass innerhalb der Gruppe Beträge hin und hergeschoben werden, haben sich die Anleger mit Sicherheit so nicht vorgestellt, als sie sich zur Beteiligung entschlossen haben.</p>
<p>Anleger sollten nun dringend sicherstellen, dass ihre rechtlichen Interessen gewahrt werden.</p>
<p><strong>Rechtsanwälte Keitel &amp; Keitel (Wirtschaftsrecht Bankrecht Anlegerschutz Köln) helfen Anlegern</strong></p>
<p>Die <strong>Kanzlei Keitel &amp; Keitel </strong>vertritt bereits <strong>zahlreiche Garbe-Anleger</strong> u.a. auch im Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG und hat festgestellt, dass die verwendeten <strong>Widerrufsbelehrungen</strong>, mit denen die Anleger beim <strong>Erwerb der Kapitalbeteiligung</strong> über <strong>ihr gesetzliches Recht zum Rücktritt vom Vertrag</strong> aufgeklärt werden sollten, nicht mit den vom <strong> Bundesgerichtshof (BGH) </strong>aufgestellten Anforderungen übereinstimmen. Diese <strong>Formfehler in den Widerrufsbelehrungen</strong> ermöglichen den Anlegern auch heute <strong>noch den Widerruf der Unternehmensbeteiligung</strong> und/oder des gleichzeitig vermittelten Darlehns, wenn diese in einer <strong>Haustürsituation </strong>(also beim Anleger zu Hause) oder auch am <strong>Arbeitsplatz</strong> des Anlegers abgeschlossen wurden. Der <strong>Ausstieg </strong>ist in diesen Fällen <strong>möglich </strong>und angesichts der wirtschaftlichen Aussichten auch <strong>dringend zu empfehlen</strong>. Hierbei wird die <strong>komplette Rückabwicklung der Beteiligungen</strong> angestrebt. Bei einer Rückabwicklung sind den Anlegern die <strong>eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten</strong>. Darüber hinaus sind keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten.</p>
<p>Anleger, die sich an dem Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG &amp; Co. KG beteiligt haben, sollten von einer <strong>auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei</strong> prüfen lassen, ob Ihnen  <strong>Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung</strong> zustehen, so <strong>Rechtsanwalt Hans G. Keitel</strong>.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt Hans G. Keitel</strong> steht telefonisch zur Verfügung unter <strong>0221 – 430 88 30</strong></p>
<p>Wir <strong>beraten </strong>und vertreten Sie <strong>bundesweit</strong>. <a title="Erstkontakt kostenfrei" href="http://keitel-anwaelte.de/kontakt#erstkontakt"><strong>Erstkontakt </strong>telefonisch oder per Email <strong>kostenfrei</strong></a>!<br />
E-Mail: <a href="mailto:info@keitel-anwaelte.de">info@keitel-anwaelte.de</a><br />
Keitel &amp; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln,<br />
Letztes Upade: 20.08.2011</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Garbe Logimac &#8211; ein Sanierungsfall</title>
		<link>http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/garbe/garbe-logimac-ein-sanierungsfall.html?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=garbe-logimac-ein-sanierungsfall</link>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 12:11:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Garbe Logimac]]></category>

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		<description><![CDATA[Anleger in Sorge um ihre Kapitalanlage 11.04.2011 &#8211; Die unbesicherte Vergabe eines Darlehens an eine Konzerngesellschaft hat nun endgültig tiefe Besorgnis bei den Anlegern der Garbe Logimac ausgelöst. Nun soll auch noch auf die Rückzahlung dieses Darlehens verzichtet werden. Die &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/garbe/garbe-logimac-ein-sanierungsfall.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anleger in Sorge um ihre Kapitalanlage </p>
<p>11.04.2011 &#8211; Die unbesicherte Vergabe eines Darlehens an eine Konzerngesellschaft hat nun endgültig tiefe Besorgnis bei den Anlegern der Garbe Logimac ausgelöst. Nun soll auch noch auf die Rückzahlung dieses Darlehens verzichtet werden. Die Anleger werden hier von der Geschäftsführung mit einer Insolvenzandrohung massiv unter Druck gesetzt. Eine Zustimmung zu der von Garbe Logimac vorgelegten Sanierungsvereinbarung empfehlen wir nicht.</p>
<p>Die Risiken dieses häufig als sichere Kapitalanlage angepriesenen Investments in Garbe Logimac treten nun offen zu Tage.</p>
<p>Ratenanlegern droht nicht nur der Verlust des bereits gezahlten Kapitals, sondern darüber hinaus sollen sie bei Vereinbarung von Ratenzahlungen die monatlichen Zahlungen bis zum Erreichen der vollen Anlagehöhe weiter bezahlen.</p>
<p>Da Formfehler bei der Eingehung der Beteiligungen und Beratungsfehler eine Rückabwicklung der Beteiligung in vielen Fällen möglich machen, empfehlen wir die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Als Anspruchsgegner kommt der Vermittler des Fonds, Initiatoren sowie Hintermänner in Betracht.</p>
<p>Hierbei streben wir die komplette Rückabwicklung der Beteiligungen an. Bei einer Rückabwicklung sind den Anlegern die eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten. Darüber hinaus sind keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac zu leisten.</p>
<p> Es stellt sich die Frage , ob nun auch die weiteren von Rothmann &#038; Cie. aufgelegten Fonds der Reihe nach ins Trudeln kommen, nachdem bereits der ALAG Leasing Fonds zu einem massiven Schaden bei Privatanlegern geführt hat. Mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen sollten die Anleger aus Gründen der Verjährung nicht unnötig zuwarten. Die Verjährungsfristen sind kurz. Die Vermittler und Fondsinitiatoren wissen das. </p>
<p>Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30: </p>
<p>E-Mail: info@keitel-anwaelte.de </p>
<p>Keitel &#038; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln, </p>
<p>Stand: 11.04.2011 </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DEIKON: GmbH Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen in 2011</title>
		<link>http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/deikon-gmbh-boetzelen-gmbh/deikon-gmbh-einberufung-weiterer-glaubigerversammlungen-in-2011.html?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=deikon-gmbh-einberufung-weiterer-glaubigerversammlungen-in-2011</link>
		<comments>http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/deikon-gmbh-boetzelen-gmbh/deikon-gmbh-einberufung-weiterer-glaubigerversammlungen-in-2011.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 May 2011 12:08:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deikon GmbH / Boetzelen GmbH]]></category>

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		<description><![CDATA[29.03.2011 &#8211; Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH setzt ihren Kurs gegenüber den Anleihegläubigern unbeirrt fort. Die Anleihegläubiger haben in der letzten Runde der Gläubigerversammlung im Jahr 2010 bereits Zinsverzichte ausgesprochen mit einem Zinscut von 6% auf 1%, was der Gesellschaft &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/deikon-gmbh-boetzelen-gmbh/deikon-gmbh-einberufung-weiterer-glaubigerversammlungen-in-2011.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>29.03.2011 &#8211; Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH setzt ihren Kurs gegenüber den Anleihegläubigern unbeirrt fort. Die Anleihegläubiger haben in der letzten Runde der Gläubigerversammlung im Jahr 2010 bereits Zinsverzichte ausgesprochen mit einem Zinscut von 6% auf 1%, was der Gesellschaft eine jährliche Zinsentlastung von ca. € 3,75 Mio (!) brachte. Darüber hinaus haben die Anleihegläubiger für einen Zeitraum von drei Jahren darauf verzichtet, DEIKON-Anleihen zu kündigen und die DEIKON GmbH wegen Pflichtverletzungen in Anspruch zu nehmen. Für rechtsschutzversicherte Mandanten haben wir in 2010 insoweit noch rechtzeitig die Kündigung der Anleihen ausgesprochen und die gerichtliche Geltendmachung von deren Ansprüchen gegen Deikon GmbH initiiert.</p>
<p> Unbeirrt will Deikon GmbH nun in einer zweiten Stufe in 2011 einen Nennwertverzicht der Anleihegläubiger durchsetzen. Das bedeutet, dass diese auf einen wesentlichen Betrag der Nominalbeträge Ihrer Anleihen (in Rede stehen 60%) verzichten sollen. Deikon hat hier ein Problem: Das hier anzuwendende alte Schuldverschreibungsgesetz von 1899 lässt einen solchen freiwilligen Nennwertverzicht der Anleihegläubiger überhaupt nicht zu. Also macht DEIKON GmbH Druck, dass die Anleihegläubiger selbst der Anwendung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes von 2009 zustimmen, welches einen solchen Nennwertverzicht erlaubt.   </p>
<p>Mit anderen Worten: Die Anleihegläubiger sollen selbst durch eigene Beschlüsse ein zu ihrem Schutz geschaffenes Gesetz außer Kraft setzen, um die Nennwertverzichte durchzusetzen.</p>
<p>Die erste Einladungsrunde Anfang 2011 war ein Flop, da nicht genug Anleger vertreten waren. Bisher hat sich DEIKON GmbH nicht der Mühe unterzogen, auf ihrer Homepage zu begründen, warum es für die Anleihegläubiger vorteilhaft sein soll, die für sie günstige Gesetzesgrundlage zu verändern. Ein Nennwertverzicht würde schlagartig den Anlegern Rechte nehmen und die Eigenkapitalsituation der Eigentümerin UBS im gleichen Umfang verbessern.</p>
<p>Angesichts der derzeitigen Informationslage besteht aus unserer Sicht kein Anlass, dass die Anleihegläubiger durch eine Zustimmung zur Änderung der Gesetzesgrundlage weitere Zugeständnisse machen, wenn Deikon GmbH den Gläubigern nicht zwingend nachweist, warum weitere Zugeständnisse aus Sicht der Anleihegläubiger erforderlich sind und Sinn machen sollen.</p>
<p>Da Deikon GmbH sich selbst nicht äußert, können die Anleihegläubiger nur spekulieren: Die vor den letzten Gläubigerversammlungen in 2010 diffus in den Raum gestellte Insolvenzgefahr wegen möglicher Überschuldung trifft definitiv nicht zu, da der Gesetzgeber im Zuge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes eine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung zunächst einmal ausgesetzt hat. Aus diesem Grund gibt es also keinen Handlungsdruck für die DEIKON-Geschäftsführung. Unter dem Gesichtspunkt der Überschuldung besteht keine Pflicht der Deikon Geschäftsführung, Insolenz anzumelden.</p>
<p> Paradoxerweise kann es aber sein, dass Deikon GmbH noch einen anderen Grund herbeizaubert, weshalb Insolvenzgefahr bestehen könnte. Denn nur die Drohung mit einem Insolvenzszenario könnte die Anleihegläubiger dazu bringen, auf ihre Anleiheforderungen zu verzichten. </p>
<p>Zugleich ist die Liquiditätslage der Gesellschaft dank der Zugeständnisse der Gläubiger hervorragend; wegen Liquiditätsengpässen kann es keine Insolvenzgefahr geben. Dass Banken, deren Kredite problemlos bedient werden, den Geldhahn zudrehen, entspricht auch nicht den Erfahrungen. Die Banken konnten zunächst einmal in 2010 von den Zugeständnissen der Anleihegläubiger profitieren, ohne eigene Zugeständnisse machen zu müssen. </p>
<p>Unbedingt ist erforderlich, dass die Anleihegläubiger bzw. deren Vertreter in direkte Gespräche mit den Banken eintreten, um unmittelbar als gleichwertiger Verhandlungspartner am Tisch zu sitzen und nicht nur mittelbar über die Geschäftsführung von DEIKON GmbH zu erfahren, was die Banken meinen. Die bisher von der DEIKON-Geschäftsführung gemanagte einseitige Sanierung zu Lasten der Anleihegläubiger ohne Beitrag der Banken oder der Kapitalgeber erscheint aus unserer Sicht unerträglich.</p>
<p>Gerade in der jetzigen Phase halten wir es für unbedingt erforderlich, dass die Anleihegläubiger sich anwaltlich beraten lassen, da die Gefahr besteht, dass sie sich ohne Anlass weiterer Rechte begeben.Ferner stehen Schadenersatzansprüche gegen Beteiligte im Raum.</p>
<p>Bei Interesse einer Vertretung durch unsere Kanzlei, bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir senden Ihnen dann unser entsprechendes Informationsschreiben zu.</p>
<p>Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30: </p>
<p>E-Mail: info@keitel-anwaelte.de </p>
<p>Keitel &#038; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln, </p>
<p>Stand: 29.03.2011 </p>
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		<title>Offene Immobilienfonds in Not</title>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 12:06:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hans G. Keitel (Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Anlegerschutz Köln)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Offene Immobilienfonds]]></category>

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		<description><![CDATA[In Liquidation befindliche Fonds: Morgan Stanley P2 Value nach KanAmGrundinvest und Degi Europa Geschlossene Fonds: Premium Management Immobilien Anlagen, Degi International, Axa Immoselect, Axa Immosolutions, SEB Immoinvest, CS Euroreal A, TMW Immobilien Weltfonds, Degi Global Business Was sollen die Anleger &#8230; <a href="http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bankrecht-anlegerschutz-koeln/offene-immobilienfonds/offene-immobilienfonds-in-not.html">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Liquidation befindliche Fonds: </p>
<p>Morgan Stanley P2 Value nach KanAmGrundinvest und Degi Europa   </p>
<p>Geschlossene Fonds: </p>
<p>Premium Management Immobilien Anlagen, Degi International, Axa Immoselect, Axa Immosolutions, SEB Immoinvest, CS Euroreal A, TMW Immobilien Weltfonds, Degi Global Business</p>
<p>Was sollen die Anleger jetzt tun? </p>
<p>Nachdem die Zahl der Offenen Immobilienfonds, welche zum Stopp weiterer Kapitalabflüsse ihr Vermögen einfrieren, immer größer wurde, erreicht die Krise eine weitere Eskalation durch die nun eingeleitete Abwicklung des Morgan Stanley P2 Value, der insbesondere von der Dresdner Bank, nun Commerzbank, vertrieben wurde. Vollkommen offen, ist in welcher Höhe sich der Schaden für die Anleger des P2 Value am Ende darstellen wird, nachdem mehrere Abwertungen des Immobilienvermögens erforderlich wurden, welches nun nach Zerschlagungswerten zu bewerten ist und nicht mehr im sogenannten Fortführungsszenario.</p>
<p> Die Krise der Fonds lässt die Anleger zu Recht um ihr Geld bangen. Oft hatten sie diese Fonds sogar in Auszahlungspläne eingebaut, mit denen Anlegern eine Zusatzrente zukommen sollte. Die von den Fonds gezahlten attraktiven Provisionen veranlassten die Banken trotz bekannter Probleme mit dieser Anlage, Anlageempfehlungen mit unzureichenden Aussagen zum Risiko auszusprechen. Vom Umfang der vereinnahmten Provisionen erfuhren die Anleger häufig nichts. </p>
<p>Das bedeutet aber, dass sich jeder Anleger Gedanken machte sollten, ob ihm Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Verschweigens von Kick-Back Provisionen zustehen. Der bereits jetzt eingetretene Schaden beim ist am Wertverfall des Morgan Stanley P2 Value beim Handel im Sekundärmarkt festzumachen. Bei „lediglich“ geschlossenen Fonds, aber noch nicht in Abwicklung befindlichen Fonds wie SEB Immoinvest ergibt sich der Schaden des Anlegers allein schon aus der Tatsache, dass er bei einer vermeintlich fungiblen Anlage nicht mehr über sein Geld verfügen kann.</p>
<p>Mögliche Schadensersatzansprüche sollten mit einem einschlägig auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt erörtert werden. Rechtsanwalt Hans G. Keitel, der zahlreiche Anleger Offenen Immobilienfonds vertreitt, weiß aus den Gesprächen mit seinen Mandanten, dass Anleger vielfach nicht zutreffend aufgeklärt wurden. Wegen der Verjährungsproblematik kann je nach Einzelfall schnelles Handeln erforderlich werden. Denn es droht nach § 37 a Wertpapierhandelsgesetz die dreijährige Verjährungsfrist. Bei verschwiegenen Provisionen kann aber auch in längeren Zeitraumen die Geltendmachung von Ansprüchen möglich sein. Hinzu kommen im Falle des Morgan Stanley P2 Value mögliche Ansprüche gegen Morgan Stanley Real Estate als Prospektherausgeberin.</p>
<p>Anleger sollten jedenfalls mit der Anmeldung ihre Ansprüche nicht unnötig warten. Auch bei den derzeit lediglich geschlossenen Fonds läuft die Verjährungsfrist weiter, die bei der Entscheidung über die Liquidation bereits abgelaufen sein kann. </p>
<p>Für rechtsschutzversicherte Mandanten wird kostenlos der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.</p>
<p>Folgende Fonds sind derzeit im Fokus unserer rechtliche Beratung: </p>
<p>In Abwicklung: </p>
<p>Degi Europa </p>
<p>Morgan Stanley P2 Value </p>
<p>KanAm Grundinvest </p>
<p>Geschlossen: </p>
<p>Premium Management Immobilien Anlagen </p>
<p>Degi International </p>
<p>Axa Immoselect </p>
<p>Axa Immosolutions </p>
<p>SEB Immoinvest </p>
<p>CS Euroreal A </p>
<p>TMW Immobilien Weltfonds </p>
<p>Degi Global Business </p>
<p>Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30: </p>
<p>E-Mail: info@keitel-anwaelte.de </p>
<p>Keitel &#038; Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln, </p>
<p>Stand: 08.11.2010 </p>
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