Vor der Abstimmung über die Beschlussvorlage wurde von der Geschäftsführung von Deikon GmbH, der von dieser beauftragten Kanzlei Görg sowie den gewählten Gläubigervertretern jeweils über die aktuelle Situation berichtet.
I. Klage gegen Geschäftsführer
Es wurde mitgeteilt, dass die ehemaligen Geschäftsführer in Anspruch genommen wurden wegen des fehlerhaften Abschlusses des Swaps ohne Genehmigung des Aufsichtsrates. Insgesamt beläuft sich die Klage auf ca. € 10 Mio. Die Erfolgsaussichten werden von Kanzlei Görg als gut eingeschätzt.
II. Zwangszukauf von Immobilie
Aufgrund einer Prozessniederlage in einem anderen Verfahren muss ein weiteres Objekt zugekauft werden. Darüber hinaus besteht noch eine Verpflichtung aus einem weiteren Kaufvertrag, so dass € 2,5 Mio. Liquiditätsbedarf auf die Firma zukommen.
Hinsichtlich der Finanzierbarkeit scheint es keine Probleme zu geben.
III. Klagen von Gläubigern
Insgesamt wurden aufgrund von Kündigungen von Anleihegläubigern gegen Deikon GmbH 25 Klagen eingereicht.
Davon betreffen 14 Klagen mit einem Klagevolumen von € 235.000,00 die erste Anleihe.
Bei der zweiten Anleihe gibt es ein Klagevolumen von 15 Klagen mit einem Betrag von insgesamt ...
Montag, Oktober 17th, 2011
Tags: Anwalt, Deikon, Gläubigerversammlung, Gläubigerversammlungen, Schuldverschreibung, Schuldverschreibungsgesetz
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