Archive for März, 2012

Deikon GmbH unterliegt vor Landgericht Köln

Aufgrund der durch unsere Kanzlei erklärten außerordentlichen Kündigungen der Inahbersc huldverschreibungen der Deikon GmbH (vomals Boetzelen) hat das Landgericht Köln die Gesellschaft mit mehreren Urteilen vom 26.01.2012 zur Rückzahlung der Nennwertsumme an die Anleihegläubiger verurteilt. Deikon GmbH hatte Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz einberufen, in welchen die Anleihegläubiger wegen angeblicher Insolvenzgefahr auf verschiedenste ihnen zustehende Rechte verzichten sollten. Unter anderem sollte ein teilweise Zinsverzicht erfolgen. Denjenigen Anlegern, für die rechtzeitig vor der Gläubigerversammlung über unsere Kanzlei die sofortige Kündigung gegenüber Deikon GmbH erklärt wurde, wurde nun vom Landgericht Köln ein Anspruch auf volle Rückzahlung zum Nennwert zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es zeigt sich, dass diejenigen Anleger, die ihre Rechte aktiv wahrnehmen und nicht bereit sind, sich als willfährige "Sanierungsmasse" behandeln zu lassen, vor Gericht Gehör finden und gute Chancen haben, ihre Interessen zu wahren. Rechtsanwalt Hans G. Keitel steht telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung unter: Tel. 0221–430 88 30 E-Mail: info@keitel-anwaelte.de Keitel & Keitel Rechtsanwälte, ...
Montag, März 12th, 2012

Praktiker AG will Zinsverzicht von EUR 48,75 Mio bei...

10.03.2012 - Gerade erst Anfang 2011 aufgelegt, geraten die Inhaberschuldverschreibungen von Praktiker AG bereits zum Krisenfall. Unter der Überschrift „Anleihegläubiger sollen Sanierungsbeitrag leisten“ veröffentlich der Vorstand der Praktiker AG eine Aufforderung an die Anleihegläubiger, mit einem Zinsverzicht von 5,875% auf nunmehr jährlich 1,0% ab dem 10.02.2012 einen Beitrag zum laufenden Restrukturierungsprozess zu leisten. Der Zinsverzicht summiert sich in vier Jahren auf EUR 48,75 Mio. Insoweit solle eine Abstimmung ohne Versammlung stattfinden, die in der Zeit vom 22.03.2012 – 25.03.2012 terminiert ist. Der Zinsverzicht soll bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2016 durchgehend erfolgen. Ein Vermögensschaden ist bei den Anleihegläubigern bereits eingetreten, wenn man den Kursverfall der Anleihe betrachtet, welche am 10.02.2011 in einem Volumen von € 250 Mio. mit einer Laufzeit von fünf Jahren unter der Kennziffer (WKN: A1H3JZ; ISIN: DE000A1H3JZ8) platziert wurde. Zu drastischen Kursrückgängen kam es bereits ein halbes Jahr nach Auflegung der Anleihe. „ Alle Berichtssegmente im Praktiker Konzern wiesen 2010 rückläufige Umsatzentwicklungen aus, allerdings in unterschiedlicher Höhe und aus ...
Donnerstag, März 8th, 2012
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