Vor der Abstimmung über die Beschlussvorlage wurde von der Geschäftsführung von Deikon GmbH, der von dieser beauftragten Kanzlei Görg sowie den gewählten Gläubigervertretern jeweils über die aktuelle Situation berichtet.

I. Klage gegen Geschäftsführer

Es wurde mitgeteilt, dass die ehemaligen Geschäftsführer in Anspruch genommen wurden wegen des fehlerhaften Abschlusses des Swaps ohne Genehmigung des Aufsichtsrates. Insgesamt beläuft sich die Klage auf ca. € 10 Mio. Die Erfolgsaussichten werden von Kanzlei Görg als gut eingeschätzt.

II. Zwangszukauf von Immobilie

Aufgrund einer Prozessniederlage in einem anderen Verfahren muss ein weiteres Objekt zugekauft werden. Darüber hinaus besteht noch eine Verpflichtung aus einem weiteren Kaufvertrag, so dass € 2,5 Mio. Liquiditätsbedarf auf die Firma zukommen.

Hinsichtlich der Finanzierbarkeit scheint es keine Probleme zu geben.

III. Klagen von Gläubigern

Insgesamt wurden aufgrund von Kündigungen von Anleihegläubigern gegen Deikon GmbH 25 Klagen eingereicht.

Davon betreffen 14 Klagen mit einem Klagevolumen von € 235.000,00 die erste Anleihe.

Bei der zweiten Anleihe gibt es ein Klagevolumen von 15 Klagen mit einem Betrag von insgesamt € 644.000.

Bei der dritten Anleihe gibt es ein Klagevolumen von € 511.000 mit 10 Klagen.

IV. Ergebnis Deikon GmbH 2010 / 2011

DEIKON GmbH hat im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 8,76 Mio. Euro erzielt. Die Bilanz  weist danach einen nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,49 Mio. Euro per 31.12.2010 aus.

Im ersten Halbjahr 2011 hat die Gesellschaft ein operativ positives Ergebnis von € 1,21 Mio. erzielt. Es konnten Rückstellungen i. H. v. € 1,278 Mio. aufgelöst werden. Das Ergebnis beläuft sich auf + € 1,399 Mio.

Immer noch besteht eine negative Belastung der Bilanz i. H. v. 8,4 Mio. Marktwert des Swap (nach Angaben von Coreal Creditbank). Die Bezifferung dieser Rückstellung ist nicht nachvollziehbar.

Zum Jahresende 2011 soll die Ergebnisprognose +/- 0 sein.

V. Coreal Creditbank AG

Das Darlehen von Coreal Creditbank i. H. v. € 45 Mio. läuft per 31.12.2011 aus. Dem steht der Swap i. H. v. € 75 Mio. gegenüber. Dieser muss aufgelöst werden, wenn das Darlehen nicht fortgeführt wird. Derzeit wird der Swap wegen mangelnder Liquidität, die das kosten würde,  nicht aufgelöst.

Wir gehen von einer Prolongation des Darlehens von Coreal um zunächst einmal ein Jahr aus.

VI. Abwertung der Immobilien

Das angebliche Immobiliengutachten kann eher lediglich als sachverständige Bewertung angesehen werden. Es ist nicht wirklich fundiert, was Deikon selbst einräumt. . Es kommt zu einem Abschreibungsbedarf i. H. v. € 26 Mio. auf € 191 Mio. Tatsächlich ist aber sehr fraglich, ob sich hieraus tatsächlich ein Abschreibungsbedarf ergibt , da eine dauerhafte Wertminderung fraglich ist.

VII. Sanierungsmodelle

Zu den möglichen Sanierungsmodellen wurde nur kurz Stellung genommen.

VIII. Gesellschafter

Die Gesellschafter Ziems, UBS und Rajcic lösen Unmut bei den Anleihegläubigern aus.

Sie waren nicht anwesend und tun so, als hätten sie mit alle dem nichts zu tun.

Besonders zu kritisieren ist, dass man das Immobilienportfolio nicht pflegt. Weder gibt es nennenswerte Investitionen noch Einzelverkäufe, die möglich wären.

Auch hier besteht der Eindruck, dass das Interesse  an der bilanzieller Abwertung größer ist, als an der Erhaltung der Immobilien.

IX. Liquiditätsreserve

Die Liquiditätsreserve war in den Prospekten der 2. und 3. Anleihe für die Rückzahlung der Anleihen reserviert.

Deren Verbleib ist ungeklärt: Möglicherweise für Immobilieninvestitionen prospektwidrig verwandt. (so ein gewählter Gläubigervertreter)

X. Zuordnung der Sicherheiten

1. Anleihe:

Volumen 20 Mio. / 18 Objekte

Bewertung: 33,4 Mio. im neuen Gutachten – 26,1 Mio. Darlehen

ca.9 Jahre Restmietverträge

3,2 Mio. Mieteinnahmen

Bei der 2. und 3. Anleihe ist die Zuordnung unklar, welche Immobilie haftet für welche Anleihe? – so die gewählten Gläubigervertreter.

Bei allen Anleihen ist die Regelung der Rückübertragungsansprüche nicht ordnungsgemäß erfolgt. Bei der 1. Anleihe wird dies nun u.U. geheilt:

  1. Anleihe: bei 30 Mio. Darlehen keine Regelung für Rückübertragungsansprüche, die den Anleihegläubigern zuwachsen (Zusage der Bank, dies zu heilen)
  2. und 3.Anleihe: bei 75 Mio. Darlehen keine Regelung und auch keine Zusage für die Zukunft

Fazit:

Wir haben uns bei allen Anleihen zur Zustimmung zum Opt-In Beschluss entschlossen aufgrund von folgenden Überlegungen:

1.

Es muss eine Lösung her, da die aktuellen Gesellschafter keinerlei Interesse an der Gesellschaft haben. Geschieht nichts, wird die Gesellschaft immer weiter heruntergewirtschaftet.

2.

Die Anleihegläubiger haben sich zwischenzeitlich formiert. Das Treiben von Deikon GmbH und der aktuellen Gesellschafter ist von den Gläubigervertretern durchschaut. Die Anleihegläubiger beginnen, miteinander zu kooperieren und sind nicht mehr nur Stimmvieh.

3.

Mögliche Lösungen sind nur mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz aus 2009 zu realisieren.

Nach dem Eindruck der Gläubigerversammlungen werden die Anleihegläubiger diese Möglichkeiten nutzen.

Spekulationen, wie die Lösung am Ende aussehen könnte, sind derzeit verfrüht.

Rechtsanwalt Hans G. Keitel steht telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung unter:

Tel. 0221 – 430 88 30
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de
Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln

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