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Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Bankrecht und Anlegerschutz

Über uns

Keitel & Keitel Rechtsanwälte ist eine hochspezialisierte Anwaltskanzlei in Köln, die sich insbesondere der Themen Erbrecht sowie  Bank- und Kapitalanlagerecht annimmt. Wir beraten Privatpersonen und institutionelle Investoren.

Als ehemaliger Banker mit Erfahrungen im nationalen und internationalen Bankgeschäft verfügt Rechtsanwalt Hans G. Keitel über Insiderwissen betreffend die Abläufe bei der Auflegung von Fonds und anderen Anlageprodukten.

Die Fachgebiete Erbrecht, Familienrecht und privates Baurecht werden von Rechtsanwältin Ulrike Hausmann-Keitel betreut

Wir ziehen es vor, für unsere Mandanten auf außergerichtlichem Wege Ergebnisse zu erzielen, raten aber auch – soweit erforderlich – zur prozessualen Durchsetzung der Interessen. Die Einbringung von Sachkompetenz und Wahrung der Vertraulichkeit sind die wichtigsten Maximen bei der Betreuung unserer Mandanten.

Gern informieren wir Sie persönlich. Rufen Sie an: 0221 430 88 30

Beratung und Vertretung bundesweit.

Aktuelle Meldungen

Chancen auf Schadensersatz bei WGF-Anleihen WKN A0LDUL und WGFH05

01.01.2015 - Investoren in Mittelstandsanleihen erfahren häufig erst im Zuge eines Insolvenzverfahrens des jeweiligen Unternehmens, ob wirklich verantwortungsvoll mit den von ihnen investierten Geldern umgegangen worden ist. So gab es auch für die Anleger in...

Massive Zunahme von Problemen bei Schiffsfonds

Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatz - Abwehr von Nachschussforderungen 12.12.2014 - Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Keitel & Keitel, Köln, beobachtet eine massive Zunahme von Problemen der in den letzten 10 Jahren in erheblicher Zahl...

Haftung des Wirtschaftsprüfers

30.04.2014   Der BGH mit Urteil vom 24.04.2014 (III ZR 156/13) in einem von der Kanzlei Keitel & Keitel geführten Verfahren die Haftung einer Wirtschaftsprüferfirma aus Vertrag zugunsten Dritter bejaht. Die Wirtschaftsprüferfirma hatte in einem Prüfungsbericht zu...

Insolvenzeröffnung bei Windreich GmbH

Insolvenzantrag nach Zahlungsschwierigkeiten des Windparkbetreibers 10.09.2013 - Nun ist es also doch passiert. Noch Ende August hatte Unternehmenschef Willi Balz einen Brief an die Anleihegläubiger mit der Überschrift versandt: "Das Blatt wendet sich zum Guten -...

Dramatische Gläubigerversammlung am 22.05.2013

24.05.2013 – Die vom Amtsgericht Düsseldorf einberufene Gläubigerversammlung der WGF AG sollte insbesondere die endgültige Entscheidung darüber herbeiführen, ob die WGF AG tatsächlich ihre Insolvenz selbst in Eigenverwaltung abwickeln darf, oder ob im Rahmen eines...

Anwälte

Hans G. Keitel

Hans G. Keitel

Rechtsanwalt, Bankkaufmann

In seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt konzentriert er sich auf das Bank- und Kapitalanlagenrecht und hat einen besonderen Schwerpunkt im Bereich Anlegerschutz.

Die Wahrung der Anlegerrechte bei Immobilienfonds, Medienfonds, Leasingfonds und von im grauen Kapitalmarkt veräußerten Beteiligungen ist sein primäres Anliegen.

Die aktuellen (Fehl-)Entwicklungen im Bankenbereich (u.a. Verkäufe von Darlehensforderungen; provisionsgesteuerte Beratung im Privatkundengeschäft; Außerachtlassung der Risikovorgaben der Anleger; Vermarktung von Produkten des Investment Banking in Form von Zertifikaten im Privatkundengeschäft; Bankenfinanzierung von Schrottimmobilien) sind ihm aus der beruflichen der Praxis als Banker bekannt und wurden und werden von ihm kritisch gesehen.

Wenn möglich und erfolgversprechend wird Rechtsanwalt Keitel die Probleme seiner Mandanten im Verhandlungswege lösen. Gibt es hier keine Ansatzpunkte, erfolgt die prozessuale Durchsetzung der rechtlichen Interessen. Der Schwerpunkt der überregionalen prozessualen Tätigkeit betrifft derzeit Schadensersatzprozesse aus Verletzung des Anlagenberatungsvertrages, Prospekthaftung bei Immobilien- und Medienfonds, Klagen gegen Gesellschaften des Grauen Kapitalmarktes (Neuemission von Aktien, Begebung hochverzinslicher Schuldverschreibungen) und Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Schrottimmobilen.

Rechtsanwalt Keitel berät in allen Fragen des Wirtschaftsrecht:

  • Anlegerschutz
  • Bankrecht
  • Gesellschaftsrecht (Gründung, Gesellschafterstreitigkeiten)
  • Insolvenzrecht
  • Vertragsrecht
  • Bau- und Immobilienrecht
  • Kreditsicherungsrecht und Bankrecht

spezielles interdisziplinäres Know-How:

rechtliche Gestaltung von Immobilienfonds
Unternehmensnachfolge
Rating-Advisory
Generierung von Eigenkapitalinnovative
Finanzierungsinstrumente

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sanierung mittelständischer Unternehmen, rechtliche Probleme rund um das Thema GmbH-Geschäftsführer, Wettbewerbs- und Urheberrecht, privates Baurecht und allgemeines Zivilrecht.

Rechtsanwalt Keitel ist vertretungsberechtigt an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Ulrike Hausmann-Keitel

Ulrike Hausmann-Keitel

Rechtsanwältin

Frau Rechtsanwältin Hausmann-Keitel hat in 2012 erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Köln absolviert.

Die erbrechtliche Beratung erfolgt – soweit erforderlich – in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern .

In geeigneten Fällen wird auch mit einem zertifizierten Mediator zusammengearbeitet und mit den Mandanten besprochen, ob mit den Techniken der Mediation persönliche Konflikte, welche u.U. rechtliche Fragen überlagern und einer Einigung im Wege stehen, aufgebrochen werden können.

Die erbrechtliche Beratung umfasst Fragen wie u.a.:

Erbrecht

Erbengemeinschaft

Erbrecht der Ehegatten

Geschiedenentestament

Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch

Erbschein

Unentgeltliche Pflegeleistungen

Testament und Erbvertrag

Behindertentestament

Berliner Testament

 

 

Detallierte Informationen zum Erbrecht erhalten Sie auf unserer Seite
anwalt-erbrecht-koeln.de

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