Über uns
Keitel & Keitel Rechtsanwälte ist eine hochspezialisierte Anwaltskanzlei in Köln, die sich insbesondere der Themen Erbrecht sowie Bank- und Kapitalanlagerecht annimmt. Wir beraten Privatpersonen und institutionelle Investoren.
Als ehemaliger Banker mit Erfahrungen im nationalen und internationalen Bankgeschäft verfügt Rechtsanwalt Hans G. Keitel über Insiderwissen betreffend die Abläufe bei der Auflegung von Fonds und anderen Anlageprodukten.
Die Fachgebiete Erbrecht, Familienrecht und privates Baurecht werden von Rechtsanwältin Ulrike Hausmann-Keitel betreut
Wir ziehen es vor, für unsere Mandanten auf außergerichtlichem Wege Ergebnisse zu erzielen, raten aber auch – soweit erforderlich – zur prozessualen Durchsetzung der Interessen. Die Einbringung von Sachkompetenz und Wahrung der Vertraulichkeit sind die wichtigsten Maximen bei der Betreuung unserer Mandanten.
Gern informieren wir Sie persönlich. Rufen Sie an: 0221 430 88 30
Beratung und Vertretung bundesweit.
Aktuelle Meldungen
Schadenersatzansprüche der Anleihegläubiger von MS Deutschland-Anleihen
Der Traum vom Traumschiff wird zum Alptraum 01.01.2015 - Für die Investoren, welche in die Mittelstandsanleihen der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH investiert haben, entwickelt sich diese scheinbar sichere Investition immer mehr zum Alptraum. ...
Chancen auf Schadensersatz bei WGF-Anleihen WKN A0LDUL und WGFH05
01.01.2015 - Investoren in Mittelstandsanleihen erfahren häufig erst im Zuge eines Insolvenzverfahrens des jeweiligen Unternehmens, ob wirklich verantwortungsvoll mit den von ihnen investierten Geldern umgegangen worden ist. So gab es auch für die Anleger in...
Massive Zunahme von Problemen bei Schiffsfonds
Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatz - Abwehr von Nachschussforderungen 12.12.2014 - Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Keitel & Keitel, Köln, beobachtet eine massive Zunahme von Problemen der in den letzten 10 Jahren in erheblicher Zahl...
Haftung des Wirtschaftsprüfers
30.04.2014 Der BGH mit Urteil vom 24.04.2014 (III ZR 156/13) in einem von der Kanzlei Keitel & Keitel geführten Verfahren die Haftung einer Wirtschaftsprüferfirma aus Vertrag zugunsten Dritter bejaht. Die Wirtschaftsprüferfirma hatte in einem Prüfungsbericht zu...
Insolvenzeröffnung bei Windreich GmbH
Insolvenzantrag nach Zahlungsschwierigkeiten des Windparkbetreibers 10.09.2013 - Nun ist es also doch passiert. Noch Ende August hatte Unternehmenschef Willi Balz einen Brief an die Anleihegläubiger mit der Überschrift versandt: "Das Blatt wendet sich zum Guten -...
Dramatische Gläubigerversammlung am 22.05.2013
24.05.2013 – Die vom Amtsgericht Düsseldorf einberufene Gläubigerversammlung der WGF AG sollte insbesondere die endgültige Entscheidung darüber herbeiführen, ob die WGF AG tatsächlich ihre Insolvenz selbst in Eigenverwaltung abwickeln darf, oder ob im Rahmen eines...
Anwälte
Hans G. Keitel
Rechtsanwalt, Bankkaufmann
In seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt konzentriert er sich auf das Bank- und Kapitalanlagenrecht und hat einen besonderen Schwerpunkt im Bereich Anlegerschutz.
Die Wahrung der Anlegerrechte bei Immobilienfonds, Medienfonds, Leasingfonds und von im grauen Kapitalmarkt veräußerten Beteiligungen ist sein primäres Anliegen.
Die aktuellen (Fehl-)Entwicklungen im Bankenbereich (u.a. Verkäufe von Darlehensforderungen; provisionsgesteuerte Beratung im Privatkundengeschäft; Außerachtlassung der Risikovorgaben der Anleger; Vermarktung von Produkten des Investment Banking in Form von Zertifikaten im Privatkundengeschäft; Bankenfinanzierung von Schrottimmobilien) sind ihm aus der beruflichen der Praxis als Banker bekannt und wurden und werden von ihm kritisch gesehen.
Wenn möglich und erfolgversprechend wird Rechtsanwalt Keitel die Probleme seiner Mandanten im Verhandlungswege lösen. Gibt es hier keine Ansatzpunkte, erfolgt die prozessuale Durchsetzung der rechtlichen Interessen. Der Schwerpunkt der überregionalen prozessualen Tätigkeit betrifft derzeit Schadensersatzprozesse aus Verletzung des Anlagenberatungsvertrages, Prospekthaftung bei Immobilien- und Medienfonds, Klagen gegen Gesellschaften des Grauen Kapitalmarktes (Neuemission von Aktien, Begebung hochverzinslicher Schuldverschreibungen) und Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Schrottimmobilen.
Rechtsanwalt Keitel berät in allen Fragen des Wirtschaftsrecht:
- Anlegerschutz
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht (Gründung, Gesellschafterstreitigkeiten)
- Insolvenzrecht
- Vertragsrecht
- Bau- und Immobilienrecht
- Kreditsicherungsrecht und Bankrecht
spezielles interdisziplinäres Know-How:
rechtliche Gestaltung von Immobilienfonds
Unternehmensnachfolge
Rating-Advisory
Generierung von Eigenkapitalinnovative
Finanzierungsinstrumente
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sanierung mittelständischer Unternehmen, rechtliche Probleme rund um das Thema GmbH-Geschäftsführer, Wettbewerbs- und Urheberrecht, privates Baurecht und allgemeines Zivilrecht.
Rechtsanwalt Keitel ist vertretungsberechtigt an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.
Ulrike Hausmann-Keitel
Rechtsanwältin
Frau Rechtsanwältin Hausmann-Keitel hat in 2012 erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Köln absolviert.
Die erbrechtliche Beratung erfolgt – soweit erforderlich – in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern .
In geeigneten Fällen wird auch mit einem zertifizierten Mediator zusammengearbeitet und mit den Mandanten besprochen, ob mit den Techniken der Mediation persönliche Konflikte, welche u.U. rechtliche Fragen überlagern und einer Einigung im Wege stehen, aufgebrochen werden können.
Die erbrechtliche Beratung umfasst Fragen wie u.a.:
Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch
Unentgeltliche Pflegeleistungen
Detallierte Informationen zum Erbrecht erhalten Sie auf unserer Seite
anwalt-erbrecht-koeln.de