0221 430 88 30 info@keitel-anwaelte.de

Der Irrweg der Insolvenz in Eigenverwaltung

29.04.2013 – Der Vorstand der WGF AG hatte im Dezember 2012 seinen Antrag beim AG Düsseldorf auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Antrag auf Eigenverwaltung verbunden. Nicht ein Insolvenzverwalter sollte für das Insolvenzverfahren verantwortlich sein,...