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28.05.2009
Die Citibank macht Kunden, die über die Citibank durch den Erwerb von Lehman Zertifikaten einen Totalverlust erlitten haben, Vergleichsangebote.
Die Verbraucherzentrale NRW hat hier ein differenziertes Modell ausgehandelt, welches Entschädigungen nach bestimmten Kriterien vorsieht. Es steht bereits jetzt fest, dass die Entschädigungskriterien auf viele Anleger nicht passen oder für diese auf unbefriedigende Ergebnisse hinauslaufen. Die Verbraucherzentrale sieht das Ergebnis selbst nicht als optimal an. Aber mehr war wohl als generelles Angebot nicht herauszuholen.
Die Entschädigungskriterien sind naturgemäß pauschal und können nur bedingt auf den einzelnen Fall eingehen. In jedem Fall ist zu entscheiden, ob der Anleger die angebotene Entschädigung annimmt, oder ob Aussichten bestehen, sich auf dem Gerichtsweg gegen Citibank durchzusetzen.
Wenn man sich die Kriterien anschaut, werden insbesondere ältere Verbraucher mit wenig Vorerfahrung und einer deutlichen Abweichung von ihrem bei der Bank erstellten Risikoprofil durch das Entschädigungsangebot begünstigt. Die Entschädigung kann dann zwischen 30 und 80% des eingesetzten Kapitals liegen. Die Zertifikate verbleiben beim Verbraucher. Wer gegenüber der Bank bereits anwaltlich vertreten ist, erhält zusätzlich 350,- Gebührenzuschuss.
Niemand muss ein Angebot – wenn er dann überhaupt unter das Modell fällt – annehmen. Von Fall zu Fall ist zu entscheiden, ob ein Gerichtsverfahren möglicherweise bessere Ergebnisse erwarten lässt. Nach Einschätzung der Citibank wird etwa nur ein Viertel aller betroffenen Anleger von der Vereinbarung profitieren können.
Die bei der Citibank bisher schriftlich eingegangenen Beanstandungen und Ansprüche werden von der Citibank auf mögliche Erstattungen geprüft und bewertet werden.
Wer noch nichts unternommen hat, sollte nun gegenüber Citibank tätig werden und sodann entscheiden, ob er das Vergleichsangebot annimmt oder nicht.
Hierbei ist Möglichkeit der Verjährung möglicher Ansprüche unbedingt zu berücksichtigen.