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06.06.2012 Zahlreiche Anleger haben unsere Kanzlei zwischenzeitlich im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage in BCI  Business Capital Investors angesprochen. Ganz offensichtlich handelte es sich um ein international organisiertes Schneeballsystem, bei welchem die bis zu 3500 Anleger Beträge von annähernd € 100 Mio. auf verschiedene Konten, u. a. in Spanien und Südafrika eingezahlt haben. Bis zu 3500 Anleger sind betroffen, aber es gibt unter verschiedenen Gesichtspunkten Hoffnung.
Zum einen konnte die Staatsanwaltschaft bereits einen Betrag von € 13 Mio. aufgrund international angelegter Ermittlungen sicherstellen.
Zum anderen kommen Ansprüche gegen die Finanzvermittler in Betracht, welche noch bis zum Jahr 2010 für eine Investition in BCI geworben haben und. Ganz offensichtlich waren die Provisionsversprechungen von BCI derart attraktiv, dass die Anleger mit grob falschen Informationen über den eigentlichen Charakter der Kapitalanlage informiert worden sind.
Daraus können sich in diesen Fällen in besonderer Eindeutigkeit Ansprüche gegen die freien Finanzberater ergeben. Daher gehen wir in diesen Fällen für unsere Mandanten zweigleisig vor und machen Ansprüche unserer Mandanten auf die auf BCI Konten international sichergestellten Beträge geltend, und nehmen zugleich die freien Finanzberater in Anspruch, die ihre Aufklärungspflichten verletzt haben.
Entsprechende Ansprüche unterliegen allerdings der Verjährung.
Dementsprechend empfehlen wir, die Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche über die Einschaltung eines auf Bank- und Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwalts sicherzustellen.
Rechtsanwalt Hans G. Keitel steht telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung unter:
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