Anleger in Sorge um ihre Kapitalanlage
11.04.2011 – Die unbesicherte Vergabe eines Darlehens an eine Konzerngesellschaft hat nun endgültig tiefe Besorgnis bei den Anlegern der Garbe Logimac ausgelöst. Nun soll auch noch auf die Rückzahlung dieses Darlehens verzichtet werden. Die Anleger werden hier von der Geschäftsführung mit einer Insolvenzandrohung massiv unter Druck gesetzt. Eine Zustimmung zu der von Garbe Logimac vorgelegten Sanierungsvereinbarung empfehlen wir nicht.
Die Risiken dieses häufig als sichere Kapitalanlage angepriesenen Investments in Garbe Logimac treten nun offen zu Tage.
Ratenanlegern droht nicht nur der Verlust des bereits gezahlten Kapitals, sondern darüber hinaus sollen sie bei Vereinbarung von Ratenzahlungen die monatlichen Zahlungen bis zum Erreichen der vollen Anlagehöhe weiter bezahlen.
Da Formfehler bei der Eingehung der Beteiligungen und Beratungsfehler eine Rückabwicklung der Beteiligung in vielen Fällen möglich machen, empfehlen wir die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Als Anspruchsgegner kommt der Vermittler des Fonds, Initiatoren sowie Hintermänner in Betracht.
Hierbei streben wir die komplette Rückabwicklung der Beteiligungen an. Bei einer Rückabwicklung sind den Anlegern die eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten. Darüber hinaus sind keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac zu leisten.
Es stellt sich die Frage , ob nun auch die weiteren von Rothmann & Cie. aufgelegten Fonds der Reihe nach ins Trudeln kommen, nachdem bereits der ALAG Leasing Fonds zu einem massiven Schaden bei Privatanlegern geführt hat. Mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen sollten die Anleger aus Gründen der Verjährung nicht unnötig zuwarten. Die Verjährungsfristen sind kurz. Die Vermittler und Fondsinitiatoren wissen das.
Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30:
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de
Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln,
Stand: 11.04.2011
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