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01.03.2013 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute durch Beschluss das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WGF AG eröffnet. Der Beschluss wird im Detail in den nächsten Tagen ins Internet eingestellt.
Fest steht, dass als Sachverwalter vom Gericht Herr Prof. Rolf Rattunde eingesetzt wurde. Es wurde trotz der Zweifel gegenüber der Geschäftsführung der WGF AG eine Insolvemz in Eigenverwaltung zugelassen.
Inwieweit die Befugnisse der WGF-Geschäftsführung erhalten bleiben, wird dem Beschuss des Amtsgericht Düsseldorf im Einzelnen zu entnehmen sein.
Wir hatten im Interesse der Anleihegläubiger die Einsetzung eines Insolvenzverwalters bevorzugt, denn aus unserer Sicht verdient die WGF-Geschäftsführung kein Vertrauen.
Die Kontrolle durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter wäre ein Schutz für die Anleihegläubiger. Diese Kontrolle und auch die durch einen Insolvenzverwalter geschaffene Transparenz ist bei einer Eigenverwaltung nicht im gleichen Maße gewährleistet – ein Grund weshalb Banken einer Eigenverwaltung meist widersprechen.
Zwar wiesen die WGF-Anleihen nach den Versprechungen der WGF-Geschäftsführung bei Begebung der Anleihen auf dem Papier eine Besicherungsquote von 85 % mit erstrangigen Grundpfandrechten in Immobilien auf. Aber die Werthaltigkeit der Immobilien ist ganz offensichtlich nicht entsprechend gegeben. Im Dezember 2012 erfolgte eine massive Abwertung des Immobilienvermögens und damit der den Anleihegläubigern zustehenden Sicherheiten.
Die Anleihegläubiger haben dies erst erfahren, nachdem WGF AG im Dezember 2012 gezwungen war, seine längst überfälligen Bilanzen des Jahrs 2011 zu veröffentlichen, wobei die Wirtschaftsprüfer der WGF diese massive Abwertung des Immobilienvermögens und der Beteiligungen der WGF AG verlangten.
Eine Überschuldung in der Bilanz und eine desaströse Verlustsituation kam an den Tag. Eine offene Informationspolitik sieht anders aus.
Wie geht es nun weiter für die Anleihegläubiger?
Diese sollten nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hier bieten wir an, dies mit anwaltlicher Unterstützung zu tun.
Ferner werden die Anleihegläubiger Einladungen zur Gläubigerversammlung erhalten. Auch insoweit empfehlen wir, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Dringend sind die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln und nach den gesetzlichen Vorschriften des Insolvenzrechts und des Schuldverschreibungsgesetzes wirtschaftlich und rechtlich zu wahren. WGF AG ist derzeit zu bald 80 % durch die überwiegend an Privatanleger ausgegebenen Anleihen finanziert. Das heißt: In der Insolvenz der WGF AG geht es ganz wesentlich um die Interessen der Anleihegläubiger. Diese stehen im Mittelpunkt und müssen die Verwertung oder Sanierung wesentlich mitbestimmen.
Unsere Kanzlei vertritt im Falle der WGF AG und in weiteren Fällen, in denen Emittenten von Unternehmensanleihen ins Insolvenzverfahren mussten, jeweils mehrere hundert Anleger von (Hypotheken)-Anleihen und ist auf diese Problematiken spezialisiert.
Fordern Sie ein Angebot zu Ihrer anwaltlichen Betreuung im Insolvenzverfahren der WGF AG an.
 

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Rechtsanwalt Hans G. Keitel
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