0221 430 88 30 info@keitel-anwaelte.de

– 04.05.2010 – Versprechungen lösen sich in Luft auf – Aufklärungspflicht der vermittelnden Sparkassen über erhaltene Vertriebsprovisionen – Fondskonzept unplausibel – Verkaufsprospekt weist Prospektfehler auf.
Die PartnerFonds “Kapital für den Mittelstand” halten kaum eine der im Verkaufsprospekt abgegebenen Prognosen ein. Von einer „risikolose Rendite von 12 %“ mit Laufzeit von 6 Jahren ist keine Rede mehr. Die gerade erst eingegangen Unternehmensbeteiligungen weisen teilweise massive Probleme auf.
Nachdem aus steuerlichen Gründen die einzelnen Fondsgesellschaften unter einer Aktiengesellschaft verschmolzen wurden unter gleichzeitigem – juristisch geschickt eingestieltem Verzicht der Anleger auf Abfindungsansprüche, fragt sich nun, wer den Anlagern den Schaden ersetzt.
Hier deutet vieles darauf hin, dass die vermittelnden Sparkassen und Finanzberater die erforderliche Plausibilitätsprüfung in Bezug auf den Fonds nicht durchgeführt haben. Auch der angeblich problemlose „Exit“ nach 6 Jahren war nicht durchdacht, war aber das Hauptmotiv für viele Anleger, den Fonds zu zeichnen.
Der BGH fordert mit seiner Kick Back Rechtsprechung die vollständige Aufklärung des Anlegers über Vertriebsvergütungen. Dass aber ein Anleger über die den Ausgabeaufschlag übersteigenden Vertriebsvergütungen aufgeklärt wurde, ist nicht festzustellen. Der BGH sieht in solchen Fällen die Bank zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung verpflichtet.
Wir machen Ansprüche für die Anleger geltend.
Wir stehen telefonisch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30:
E-Mail: info@keitel-anwaelte.de
Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln,
Stand: 04.05.2010