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Zeichnung von Tarquinia Aktien formal angreifbar; Unklarheiten zum Investitionsportfolio lösen Befürchtungen bei Anlegern aus; Anleger klagen auf Rückerstattung der Zeichnungsbeträge.
Tarquinia AG hat Anlegern nicht börsennotierte Aktien zur Zeichnung angeboten. Tarquinia wirbt mit einem Geschäftsmodell, wonach die Gesellschaft in neu gegründete Unternehmen, welche in innovativen Geschäftsfeldern tätig sind, investiert bzw. an diese Darlehen vergibt. Das Investitionsportfolio von Tarquinia ist eher winzig. Es sollte laut Verkaufsprospekt lediglich in ca. 4 Projektgesellschaften investiert werden; zugleich wurde mit äußerst optimistischen Prognosen geworben, was Tarquinia zum Anlass genommen hat, sich die ausgegebenen Aktien zu einem Vielfachen des rechnerischen Nominalwertes bezahlen zu lassen. Die optimistischen Prognosen von Tarquinia stoßen in Verbindung mit dem Geschäftsmodell bei Finanzfachleuten auf Kopfschütteln. Viele Anleger sind auch deshalb misstrauisch geworden und interessiert, ihre Investition in Tarquinia rückgängig zu machen, weil der Aufsichtsratsvorsitzende von Tarquinia AG, Wolfgang D. Lechner, zugleich Aufsichtsrat der in den letzten Monaten in die Schlagzeilen gekommenen ISS Immobilienschutz und Service AG war. ISS AG hat hochverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen an Privatanleger ausgegeben und kann an die Anleger die fälligen Zinsen seit mehreren Quartalen nicht mehr bezahlen. Tarquinia wird von den Anlegern insbesondere vorgeworfen, dass die Gesellschaft in der Öffentlichkeit immer weiter mit einer angebliche Zusammenarbeit mit der VW-Tochter Wolfburg AG, einer VW Tochter, vollmundig geworben hat, während die Zusammenarbeit schon längst gescheitert war. Die Tarquinia-Tochter Urbania konnte noch nicht einmal mehr die Mieten für die angemietete Räumlichkeiten an Wolfsburg AG zahlen. das Mietverhältnis wurde beendet.
Immer mehr Anleger, die bisher von Tarquinia noch nicht einmal Akteinurkunden erhalten haben, wollen daher ihr Engagement in Tarquinia rückgängig machen. Bedenken im Hinblick auf eine rechtswirksame Zeichnung ergeben sich bereits aus den von Tarquinia verwandten Zeichnungsscheinen, die nach Auffassung des beauftragten Notars nicht sämtliche nach dem Aktiengesetz vorgesehenen Bestandteile für eine wirksame Zeichnung enthielten. Dementsprechend ist auch die per Januar 2008 angekündigte Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister nicht gelungen, so dass auch formalrechtliche Ansatzpunkte für Anleger bestehen, die eingezahlten Beträge von Tarquinia zurückzuverlangen. Wir haben bereits für Anleger gegenüber Tarquinia AG Klage eingereicht und empfehlen jedem betroffenen Anleger, sich umfassend juristisch beraten zu lassen.
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