Nachdem die Anleger nun schon mehrere Jahre aus der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG keine Ausschüttungen mehr erhalten und um die Werthaltigkeit ihrer Fondsanteile bangen, verdichten sich nun die schlechten Nachrichten, die letztlich auf einen Totalverlust hindeuten.
Die Risiken der Fondskonstruktion treten zu Tage. “Land Fleesensee” wurde teilweise mit Bankkrediten in Schweizer Franken finanziert. Zwar profitierte der Fonds anfangs von den niedrigen Zinsen, die am Kapitalmarkt für Kredite in Schweizer Franken zu zahlen sind; aber die massive Aufwertung des Franken hat in Verbindung mit hohen Fixkosten nun im Zuge der Eurokrise zur Folge, dass die Bilanzstrukturen nur noch als desolat zu bezeichnen sind.
Der Spiegel geht in einem aktuellen Artikel von einem währungsbedingten Verlustpotential von € 15 Mio aus. Denn der Fonds hat Einnahmen nur in Euro-Währung , während die in Schweizer Franken zu bedienenden Verbindlichkeiten durch die Aufwertung gleichsam explodiert sind.
Während der TUI Konzern mit Hilfe des Fondskapitals sein touristisches Angebot mit einem ohne Zweifel attraktiven Ferienresort erweitern konnte, geht aber nun die wirtschaftliche Misere wohl zu Lasten der Fondsinvestoren.
Völlig offen ist, wie die zwingend erforderlichen Investitionen dargestellt werden sollen und wie überhaupt die Zukunft des Fonds aussehen soll. Daher sollten sich die Privatanleger nun auf die Möglichkeiten der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte besinnen.
Unsere Kanzlei ist hier der Auffassung, dass die Aufklärung der Anleger auch die Provisionen von 26 % umfassen msste, ferner dass die euphorische Darstellung der prognostizierten Ausschüttungen im Prospekt Schadenersatzansprüche der einzelnen Anleger auslösen können.
Die vielfach über den AWD veräußerten Kapitalanteile wurden auf Grundlage eines Emissionsprospektes veräußert, der aus unserer Sicht nicht hinreichend über die Risiken aufklärte. Auch stellt sich die Frage, ob der Vertrieb den Emissionsprospekt auf Plausibilität geprüft und die Anlage auf wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Anleger untersucht hat.
Wir geben Ihnen unverbindlich eine erste Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. .
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, stellen wir eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Anleger, die sich an Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG beteiligt haben, sollten von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung zustehen, so Rechtsanwalt Hans G. Keitel.
Rechtsanwalt Hans G. Keitel steht telefonisch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Erstkontakt telefonisch oder per Email kostenfrei!
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Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln
Letztes Update: 21.08.2011
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